| 1. Präambel | |
Wir sind eine Gemein- schaft | § 1 Schulatmosphäre, Schulgemeinschaft (1) Katholische Schulen in freier Trägerschaft haben sich zum Ziel gesetzt, dass Schülerinnen und ihre Eltern sowie die Lehrerinnen und Lehrer in offener und vertrauensvoller Zusammenarbeit eine gute Schulatmosphäre gestalten. (2) Dazu gehören eine lebensbejahende Grundeinstellung und die Bereitschaft zur konstruktiven Bewältigung von Konflikten. (3) Mitglieder der Schulgemeinschaft im Sinne dieser Ordnung sind: - alle Schülerinnen und Schüler, - alle Lehrerinnen und Lehrer, - das nichtpädagogische Personal der Schule. |
Grundwerte | § 2 Grundwerte (1) Grundlage unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit ist der christliche Wertehorizont. (2) Die Schulgemeinschaft strebt eine Erziehung zur Verantwortung für sich selbst und für andere sowie zur Toleranz an. Beide Grundwerte sollen der Würde des Einzelnen gerecht werden. Dabei sind alle gehalten, einander zu achten und einander höflich und in gegenseitiger Wertschätzung zu begegnen. (3) Wir verzichten aus diesem Grund auf Medien, die Gewalt verherrlichen oder gegen christliche Werthaltungen verstoßen. (4) Wir respektieren fremdes Eigentum. |
Umweltbe- wusstsein | § 3 Wirtschaft und Ökologie Nachhaltiges Wirtschaften, das heißt insbesondere Sparsamkeit im Umgang mit Material und Energie, ist oberstes Gebot. Dabei sind sich alle ihrer Verantwortung gegenüber der Natur als Gottes Schöpfung bewusst. |
Kein Mit- einander ohne Regeln | § 4 Disziplin (1) Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind gleichermaßen für ein gelingendes Miteinander verantwortlich. Dabei ist es wichtig, zuvor festgelegte Regeln einzuhalten. Jeder kann sich auf diese Regeln berufen. Sie gelten nicht nur für den Alltag in der Schule, sondern sind auch für alle übrigen Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg gültig. Die St. Ursula Schulen geben sich eine Disziplinarordnung, die Teil dieser Schulordnung ist. (2) Während der Unterrichtszeit tragen die Lehrkräfte die Verantwortung nicht nur für sich, sondern auch für die Schülerinnen. Darum sind sie gehalten, entsprechend der Disziplinarordnung gegen Regelverstöße vorzugehen. |





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